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   BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90   

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https://dejure.org/1991,1547
BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1547)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1991 - IV ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1547)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90 (https://dejure.org/1991,1547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schenkung - Rückforderung - Verarmung des Schenkers - Haftung bei Verarmung des Schenkers - Haftung von mehreren Beschenkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528
    Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 9 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers bei mehreren Beschenkten

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1824
  • MDR 1991, 908
  • DNotZ 1992, 102
  • WM 1991, 1311
  • DB 1991, 965
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers;

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
    Wie der V. Zivilsenat in BGHZ 96, 380, 382 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85] mit Recht betont hat, soll § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB den Schenker in die Lage versetzen, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten.

    Der Herausgabeanspruch gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB ist begrenzt auf den Teil des angemessenen Unterhalts ("Soweit... "), der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden konnte (BGHZ 96, 380, 382) [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85].

    Daß der übergeleitete Anspruch nicht mit dem Tode des Schenkers erlischt, wenn der Träger der Sozialhilfe ihn zuvor nach § 90 BSHG auf sich übergeleitet hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits entschieden (BGHZ 96, 380 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85]).

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
    Dieser "Rangordnung" liegt, ähnlich wie bei § 2329 Abs. 3 BGB (vgl. BGHZ 85, 274, 284), der Gedanke zugrunde, daß früher vollzogene Schenkungen des inzwischen verarmten Schenkers dessen geschützte (Unterhalts-) Interessen im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren; jedenfalls nach Ablauf der Frist des § 529 Abs. 1 BGB sollen sie dem Beschenkten erhalten bleiben.
  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87

    Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
    Greift § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB ein, dann nimmt das Gesetz den Schenkungen des Verarmten ihre schuldrechtlichen Wirkungen (ähnlich wie in den Fällen der §§ 2329, 2287, 2113 Abs. 2 BGB, vgl. BGHZ 108, 73, 79), indem es den Beschenkten zur Herausgabe verpflichtet, als hätte dieser das Geschenk ohne Rechtsgrund erlangt.
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Das beruht darauf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen, als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 WuM 1991, 1311, 1313).
  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    f) Dem entspricht es, daß Unterhaltsansprüche des Schenkers gegenüber dem Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten nachrangig sind (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Nach § 528 Abs. 1 BGB haftet jeder der zur Herausgabe Verpflichteten in voller Höhe mit der Maßgabe, daß der Gläubiger die Leistung von allen lediglich einmal verlangen kann (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991 908).

    Im Außenverhältnis zum Beschenkten haften sie jeweils nicht nur anteilig auf Rückgewähr des Empfangenen, sondern jeweils für sich bis zur Obergrenze des angemessenen Unterhaltsbedarfs des § 528 Abs. 1 BGB (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991, 908).

    Greift § 528 BGB ein, nimmt das Gesetz einer Schenkung die schuldrechtlichen Wirkungen, indem es den Beschenkten zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet, so als habe er dieses ohne Rechtsgrund erhalten (BGH, Urt. v. 13.2.1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824 = MDR 1991, 908).

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - 24 U 7/21

    Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des

    Zwischen mehreren gleichzeitig Beschenkten besteht hinsichtlich des Rückgewähranspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB eine gesamtschuldnerartige Beziehung, die im Rahmen des Bereicherungsrechts mit einer gesamtschuldnerischen Haftung der Parteien im Außenverhältnis einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1997 - X ZR 157/96 -, NJW 1998, S. 537 und BGH, Urteil vom 13.02.1991 - IV ZR 108/90 -, NJW 1991, S. 1824).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus den bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.10.1997 - X ZR 157/96 -, NJW 1998, S. 537 und BGH, Urteil vom 13.02.1991 - IV ZR 108/90 -, NJW 1991, S. 1824).

  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 205/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    f) Dem entspricht es, daß Unterhaltsansprüche des Schenkers gegenüber dem Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten nachrangig sind (BGH, Urt. v. 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90, NJW 1991, 1824).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

    Das beruht dar auf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 - WM 1991, 1311, 1313).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB soll den Schenker in die Lage versetzen, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten (BGHZ 96, 380, 382 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85]; Senat, Urteil vom 13. Februar 1991 - IV ZR 108/90 - NJW 1991, 1824 unter 2).
  • OLG Köln, 07.04.1997 - 16 U 47/95

    Widerruf von Schenkungen nach dem Tod des Beschenkten

    Dabei ist der Anspruch auf den Teil des angemessenen Unterhalts begrenzt, der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden kann (vgl. BGH, NJW 1991, 1824 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 206/95

    Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für einen Fahrradunfall aufgrund einer

    Die gegenteilige Auffassung des Klägers findet in der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW 1991, 1824 ) keine hinreichende Grundlage.
  • OLG Köln, 17.02.1997 - 16 U 47/95

    Anspruch auf Herausgabe eines Geschenks wegen Notbedarfs durch den dazu befugten

    Dabei ist der Anspruch auf den Teil des angemessenen Unterhalts begrenzt, der nicht aus anderen Mitteln des Schenkers bestritten werden kann ( vgl. BGH, NJW 1991, 1824 ).
  • LG Görlitz, 20.05.1998 - 2 O 20/98

    Schenkungsrückforderungsanpruch eines Sozialhilfeträgers wegen der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.1991 - 13 W 32/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14169
OLG Köln, 11.06.1991 - 13 W 32/91 (https://dejure.org/1991,14169)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.1991 - 13 W 32/91 (https://dejure.org/1991,14169)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 13 W 32/91 (https://dejure.org/1991,14169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 984
    Goldmünzen auf dem Dachboden sind kein verborgener Schatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 908
  • VersR 1991, 1258
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Augsburg, 06.07.2007 - 8 O 1758/06

    Neuschwanstein (Meteorit)

    Nicht verborgen sind dagegen offen liegende Gegenstände, und zwar auch dann, wenn ihre Auffindbarkeit durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist, vgl. OLG Köln, OLGZ 1992 [richtig: OLGZ 1992, 253 - d. Red.] .

    Dem OLG Köln (aaO, Seite 254) zufolge sind Sachen, die auf einem Dachboden liegen, auch dann nicht verborgen, wenn der Dachboden selbst nur unter Überwindung von Schwierigkeiten - nämlich mit Hilfe einer Leiter und durch eine schwer zu öffnende Dachluke - betreten werden kann.

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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 08.03.1991 - 2 K 2301/90.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8898
VG Koblenz, 08.03.1991 - 2 K 2301/90.KO (https://dejure.org/1991,8898)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.1991 - 2 K 2301/90.KO (https://dejure.org/1991,8898)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 1991 - 2 K 2301/90.KO (https://dejure.org/1991,8898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Untersagungsverfügung; Durchführung von Fortbildungsseminaren an Sonn-und Feiertagen; Verstoß gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 908
 
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